Sonntag, November 24, 2024

Testpflicht an Schule

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Testpflicht an Schule

2. Brief

Sehr geehrter Herr G.,

hiermit untersage ich, dass meine Tochter __ (Klasse __) auf Ihrem Schulgelände auf COVID-19 getestet wird. Für den Fall, dass meiner Tochter der Zutritt zum Schulgelände versagt wird oder sie des Schulgeländes verwiesen wird, behalte ich mir gerichtliche Schritte vor.

Erst recht behalte ich mir gerichtliche Schritte vor, wenn meiner Tochter aufgrund der verweigerten Testung unentschuldigte Fehltage zur Last gelegt werden. Meine Tochter hat die Schulpflicht und braucht keinen Urlaub! Deshalb erwarte ich, dass Ihr das Recht auf Bildung in vollem Umfang – notfalls per Distanzunterricht – gewährleistet wird. Ich bitte Sie, mir umgehend mitzuteilen, ob diese Aufgabe von Ihrer Schule erfüllt werden kann und Sie die technischen und personellen Voraussetzungen dafür schaffen.

Die Gründe für meine Weigerung, meine Tochter testen zu lassen, sind folgende:

  1. Das Recht auf Bildung wird von einer Testung abhängig gemacht. Test-Verweigerer werden ausgegrenzt und sowohl vom Schulunterricht als auch von Prüfungen ausgeschlossen.
  • Niemand hat das Recht, gegen den Willen der Eltern regelmäßige Tests an Kindern durchzuführen. Die Verantwortung auf die Kinder abzuschieben – nach dem Motto, sie würden sich „ja selbst testen“ – ist ein Unding.
  • Diese Zwangsmaßnahme findet zudem in einer Situation statt, wo die Kinder den Weg zur Schule antreten müssen. Sie dürfen eben nicht zu Hause getestet werden. Das wiederum ist an Verantwortungslosigkeit nicht zu überbieten. Ich soll also mein Kind bewusst der Gefahr aussetzen, sich gemeinsam mit anderen Kindern – von denen das Virus ausgehen könnte – in ein „Massentest-Klassenzimmer“ zu begeben. Normalerweise dürften unsere Kinder, sofern man sie wirklich schützen wollen würde, den Weg zur Schule gar nicht erst antreten.
  • Die Tests sind nicht aussagekräftig. Im Falle einer positiven Testung muss trotzdem ein PCR-Test durchgeführt werden. Es erscheint mir zudem nicht logisch, Kinder im Unterricht trotz durchgeführter Tests Masken tragen zu lassen.
  • Sie haben mir meine Fragen hinsichtlich Datenschutz und getroffener Vorsichtsmaßnahmen an Ihrer Schule leider nicht beantwortet.
  • Sie als Schule sind eindeutig nicht dazu ermächtigt, solche Tests durchzuführen. Sie sind keine Infektionsschutzbehörde. Abstriche von Kindern sollten – wenn überhaupt – von Personen durchgeführt werden, die fachlich dazu geeignet sind.

Meine Tochter vom Präsenzunterricht auszuschließen, nur weil ich sie als Erziehungsberechtigte nicht testen lassen will, ist in keinster Weise gerechtfertigt. Weder rechtlich noch ethisch noch moralisch. Mein Kind hat keine Symptome und ist gesund. Eine solche Testung ist lediglich dann zu veranlassen, wenn sie medizinisch indiziert ist. Es verletzt die Menschenwürde, Kinder allein schon deshalb als Gefahr anzusehen, weil sie existieren und ausatmen. Darum bin ich nicht bereit, diese menschenverachtende Erniedrigung hinzunehmen.

Kommen wir zum Roche-Test. Auf dem Beipackzettel steht:

Dieser Test dient zum Nachweis von Antigenen des SARS-CoV-2-Virus bei Personen mit Verdacht auf COVID-19“.

Um die Verwendung dieses Testsystems überhaupt zu rechtfertigen, muss also bereits ein konkreter Verdacht einer Ansteckung mit SARS CoV-2 vorliegen. Ein solcher Verdacht lässt sich nur anhand von einschlägigen Symptomen begründen.

Werden Schnelltests ungezielt, d.h. ohne Rücksicht auf das Vorhandensein von Symptomen eingesetzt, erzeugt dies einen hohen Anteil an falsch positiven Ergebnissen, wie auf dem RKI-Papier „Corona-Schnelltest-Ergebnisse verstehen“ ersichtlich wird. Bei niedriger Prävalenz des Erregers wird außerdem ein vernichtend hoher Prozentsatz falsch positiver Testergebnisse errechnet. Der flächendeckende und undifferenzierte Einsatz von Corona-Schnelltests ist epidemiologisch völliger Unsinn. Meine Frage an Sie als Schule lautet daher:

Was versprechen Sie sich vom anlasslosen Einsatz von Schnelltests, die im klaren Widerspruch zu den Empfehlungen des Herstellers stehen und auf keiner wissenschaftlichen Grundlage basieren?!

Außerdem besteht zudem die Gefahr, dass die Teststäbchen giftige Chemikalien enthalten, die durch die Nasenschleimhaut in den Körper gelangen können. Bei Roche sind Octyl-/Nonylphenolethoxylate enthalten, die nachweislich das Immunsystem stören.

Bei der Durchführung von Tests zur Feststellung einer Infektion mit SARS CoV-2 handelt es sich außerdem um eine Verarbeitung von Gesundheitsdaten und damit eine Verarbeitung besonders sensibler Daten, die einen Rückschluss auf den Gesundheitszustand einer natürlichen Person ermöglichen sollen. Verweigert also ein Schulkind bzw. dessen Eltern die Erhebung bzw. Verarbeitung dieser Daten, wird er vom Präsenzunterricht ausgeschlossen und damit in seinem Recht auf Schulbesuch verletzt. Die Folgen der Verletzung der DSGVO sind neben den Einschränkungen der Rechte und Freiheiten folgende:

  • Diskriminierung (Kinder mit positivem Testergebnis oder Kinder, die eine Einwilligung in die Durchführung von Tests verweigern, werden z.B. ausgegrenzt und stigmatisiert)
  • Identitätsdiebstahl (z.B. missbräuchliche Verwendung etwaiger unzulässig erhobener genetischer Sequenzierungen)
  • Rufschädigung (z.B. Verleumdung als sog. „Corona-Leugner“ bei Verweigerung einer Einwilligung in die Durchführung von Tests oder als „Seuchenbringer“, falls jemand auf dem Schulgelände in einer für andere Schulangehörige sichtbaren Weise positiv getestet wird)
  • Verlust der Vertraulichkeit (z.B. Bekanntwerden von Gesundheitsdaten über den Kreis von zur Verarbeitung Berechtigten hinaus),
  • anderen wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Nachteilen (z.B. Untersagung der Teilnahme an Präsenzunterricht bei unzutreffenden Testergebnissen)

Ich fordere Sie hiermit auf, mir bis heute Nachmittag, 13.04.2021, verbindlich zu erklären, dass sie meinem Kind den Zugang zum Präsenzunterricht gewähren, ohne dies von einem negativen Corona-Test abhängig zu machen. Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen, behalte ich mir gerichtliche Schritte vor.

Freundliche Grüße

Nicole Kleim

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