Donnerstag, November 21, 2024

Die Richterin und ihr Urteil

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Die Richterin und ihr Urteil

20. September 2021. Vorm Amtsgericht Wolfratshausen hat sich eine Menschenmenge versammelt. Die Menschen sind gekommen, um ihre Solidarität mit der Wirtin des Fischerwirts in Schlehdorf am Kochelsee zu demonstrieren, die heute wegen Verstößen gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vor Gericht steht.

Ein Gast aus München hatte im August vergangenen Jahres den Tölzer Kurier „darauf aufmerksam gemacht“, dass „im Fischerwirt einige Mitarbeiter durch ärztliches Attest von der Maskenpflicht befreit sind“. Parallel dazu hatte man Ordnungsamt und Gewerbeaufsichtsamt informiert und Anzeige erstattet. Daraufhin flatterten den Gastwirten Michaela Wagner-Adams und Alfons Adams zwei Bußgeldbescheide ins Haus. Der eine über 750 Euro, der andere über 1000 Euro.

Die Gastwirte weigerten sich zu zahlen und legten Einspruch ein. Bis zur heutigen Verhandlung – mehr als ein Jahr später – fanden laut Aussage von Frau Wagner-Adams etwa 10 bis 12 Polizeikontrollen in ihrem Lokal statt. Und obwohl man mit einer Tafel im Eingangsbereich auf den Umstand hingewiesen hatte, dass einige Mitarbeiter von der Maskenpflicht befreit seien, wurde den Gastwirten auferlegt, Tische und Stühle zu reduzieren und Markierungen auf den Boden zu kleben, die den Servicekräften die Laufrichtung vorgaben. Ebenso sollte der laut Corona-Maßnahmenkatalog vorgeschriebene Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden.

Warum Unsinn keinen Sinn macht

Ich weiß nicht, wie es Ihnen an dieser Stelle geht. Aber jetzt stellen Sie sich doch einmal vor, Sie sitzen in einem Restaurant und der Kellner soll Ihnen aus einer Entfernung 1,50 Meter das Essen servieren. Ein Ding der Unmöglichkeit. Um dieser Anordnung Folge zu leisten, bleibt dem armen Kellner nichts anderes übrig, als das Essen zum Blindflug anzusetzen und darauf zu hoffen, dass der Ruf der hungrigen Mäuler vom fliegenden Schweinsbraten geortet werden kann. Einer Strafe entgeht der arme Kellner mit dieser Vorsichtsmaßnahme trotzdem nicht. Denn der getroffene Gast wäre vermutlich der Nächste, der ein Restaurant auf Schadenersatz verklagt.

Akkreditierung abgelehnt

Zurück zur Verhandlung. Leider konnte ich diese nicht persönlich verfolgen, da man mir an der Eingangskontrolle des Wolfratshauser Amtsgerichts zunächst weiszumachen versuchte, dass überhaupt keine „Fischerwirt“-Verhandlung stattfinden würde. Dass dies dem Herrn an diesem Morgen möglicherweise entgangen sein könnte – schließlich hatte er nur den Namen Adams auf seiner Verhandlungsliste stehen und nicht den Namen Fischerwirt – sei ihm trotz der ungewöhnlich vielen Menschen vor seiner Glastür verziehen.

Schließlich bemühte er sich anschließend redlich, mit meinem Presseausweis bis zur Amtsdirektorin vorzudringen und um Einlass zu bitten. Nur leider konnte er mir keine positive Nachricht überbringen. Was voll ist, ist einfach voll. Sei es nun das Maß oder der Gerichtssaal. Da kann ich als kleine Journalistin nur versuchen, den vollen Kelch nicht an Ihnen vorüberziehen zu lassen.

Die Richterin und ihr Urteil

Und darum hier das Urteil von Richterin Sandra Hagenfeldt nach einer  vierstündigen (!) Verhandlungsdauer:

Die Wirtsleute sind schuldig im Sinne des Paragraphen 13, Absatz 4 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Es wäre ihre Pflicht gewesen, die Mitarbeiter zum Maskentragen anzuhalten und zu gewährleisten, dass die Mindestabstände eingehalten werden. Man dürfe eben nicht ohne Maske bedienen, so die Richterin. Vorschrift sei Vorschrift, ärztliches Attest hin oder ärztliches Attest her. Und im Zweifel hätte die Gaststätte eben schließen müssen. Richterin Hagenfeldt verurteilte die beiden zu Geldbußen in Höhe von 1500 und 2000 Euro. Damit hatte sie die ursprünglichen Geldbußen um das Doppelte erhöht. Gegen das Urteil wird Rechtsbeschwerde eingelegt.

Hier noch das Statement von Rechtsanwalt Josef Hingerl kurz nach der Verhandlung. Da ich Schwierigkeiten hatte, das Video von meinem Handy auf meinen Rechner zu laden, habe ich es mit der Kamera abgefilmt. Darunter hat die Qualität zwar etwas gelitten – aber wie hatte es eine meiner Bekannten mal ausgedrückt, als sie meinen Kuchen aß: „Wenn man schnell schluckt, dann geht’s“. Also dann:

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