Donnerstag, November 21, 2024

Ohne Luft: Die Kinder

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Ohne Luft: Die Kinder

07.03.2020

Die bayerische Staatsregierung verhängt ein 14-tägiges Schul- und Kita-Verbot für alle Kinder, die in einem Risikogebiet waren (auch für Kinder, die in Südtirol beim Skifahren waren).

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13.03.2020

Bayern schließt alle Schulen und Kitas für fünf Wochen.

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RKI-Protokoll vom 16.03.2020

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16.03.2020

Ausrufung des Katastrophenfalls in Bayern. Bars, Spielplätze, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Geschäfte werden geschlossen. Ausnahme: lebensnotwendige Artikel.

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20.03.2020

In mehreren Bundesländern startet an den Schulen eine umfangreiche Testkampagne. Die Kultusminister können sich jedoch auf keine einheitliche Regelung einigen.

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27.04.2020

Bayernweite Einführung der Maskenpflicht. Die Schulen entwerfen einen Hygieneplan. Die Regeln:

  • auf dem gesamten Schulgelände ist eine Maske zu tragen
  • 1,5 Meter Mindestabstand zu Schülern und Lehrern
  • Sportunterricht darf nur unter Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden
  • regelmäßiges Händewaschen
  • regelmäßiges Lüften

Auszug aus dem Hygienekonzept eines bayerischen Gymnasiums:

Nach Rücksprache mit dem Direktor wegen der Ungleichbehandlung und Diskriminierung von Nicht-Maskenträgern mit Hinweis auf a) die geringe Sauerstoffzufuhr, b) den Film „Die Welle“ und c) die geltenden Arbeitsschutzrichtlinien (max. Tragedauer einer filtrierenden Halbmaske: 120 Minuten + 30 Min. Pause) erhielt ich folgende Auskunft:

„Wir haben bereits über Lautsprecher durchgegeben, man möge doch bitte nett zu den Nicht-Maskenträgern sein. Das sind auch nur Menschen.“

(Der Direktor wurde übrigens „befördert“ und sitzt jetzt im Kultusministerium.)

Nicht unerwähnt lassen möchte ich die Tatsache, dass dieser Direktor von mir vorgelegte Studien ignoriert, mir das Betreten der Schule untersagt und mich wegen Hausfriedensbruch und Nichtmaskentragens angezeigt hat.

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Masken

  • … sind bekannt als Foltermethode aus Guantanamo.
  • … sind laut Arbeitsschutzgesetz OP- und FFP2-Masken nur bedingt einsetzbar: max. 75 Min. mit anschließender Pause von 30 Minuten.
  • … werden selbst zur Keimschleuder, sobald sie vom Atem durchfeuchtet werden.
  • … behindern eine ausreichende Sauerstoffzufuhr und schaden nachweislich der Gesundheit.
  • … enthalten Mikrofasern und zum Teil schädliche Stoffe, die direkt in die Lunge gelangen.
  • … schützen laut Verpackung nicht vor Viren!

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27.01.2021

Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2

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12.04.2021

Präsenzunterricht nur mit Vorlage eines negativen Tests möglich. Voraussetzung für Schulunterricht: 7-Tage-Inzidenz unter 100.

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RKI-Protokoll vom 28.04.2021

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RKI-Protokoll vom 03.05.2021

Eine gute Frage. Eine unbefriedigende Antwort.

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07.06.2021

Corona-Selbsttest für alle Schüler Pflicht, die am Präsenzunterricht teilnehmen. Testung findet in der Schule zweimal pro Woche unter Aufsicht statt. An weiterführenden Schulen dreimal pro Woche.

Die Kosten für den Freistaat für die Tests von Schülern, Lehrern und Verwaltungskräften: mehr als 416 Millionen Euro. Die Entsorgung des Plastikmülls mit potenziell „gefährlichen“ Viren erfolgt im Papierkorb des Klassenzimmers.

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03.07.2021

Strohhalme, Wattestäbchen, Plastikbesteck, To-go-Becher, Fastfood-Boxen und andere Einweg-Plastik-Produkte europaweit verboten.

Während die Gastronomie also auf Plastikstrohhalme verzichtet und der Gast seinen Drink aus Nudeln zu sich nehmen muss, wird im Klassenzimmer (und nicht nur dort!) der Plastikmüll in Massen produziert.

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15.06.2021

Präsenzunterricht findet nur bei einem Inzidenzwert unter 100 statt. Steigt der Inzidenzwert über 100, kann durch das Landratsamt bzw. das Gesundheitsamt ab dem Folgetag Online-Unterricht angeordnet werden. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 findet ein Wechsel zwischen Präsenz- und Online-Unterricht statt.

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RKI-Protokoll vom 06.08.2021

Da musste selbst das RKI einlenken: Was nicht vor Viren schützt – und damit auch nicht vor Infektionen – kann man auch nicht als Schutzmaske bezeichnen.

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05.10.2021        

Einführung der Testpflicht. Basierend auf der Änderungsverordnung vom 05. Oktober 2021 (BayMBL 2021 Nr. 715).

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18.10.2021         Klage gegen Corona-Testpflicht: Abgelehnt

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27.10.2021         Klage gegen Corona-Testpflicht: Abgelehnt

Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2021-N-33614?hl=true

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Weitere Urteile:

  • Eilantrag gegen Testpflicht an Schulen in NRW erfolglos
  • Testpflicht für Schülerinnen und Schüler in Berlin bestätigt
  • Verpflichtende Tests für Teilnahme am Präsenzunterricht in Schulen bestätigt
  • Anordnung der Maskenpflicht für die Lüneburger Innenstadt rechtswidrig
  • Eil­an­trä­ge meh­re­rer Kin­der gegen die an­ge­ord­ne­te Test­pflicht an Schu­len in Baden-Württemberg ab­ge­lehnt
  • Verpflichtung von Lehrkräften zur Beaufsichtigung von Corona-Tests rechtmäßig
  • Eilantrag gegen Testpflicht an Schulen in Brandenburg erfolglos
  • Gericht weist Klage von Schülern gegen Pflicht zur Vorlage eines amtsärztlichen Attests ab
  • Keine Zuständigkeit der Familiengerichte zur Überprüfung von Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen
  • Pandemiebedingter Verzicht auf Sportprüfung für die Zulassung zum Sportstudium an der WWU Münster rechtmäßig
  • Verfassungsmäßigkeit der Testregelungen für Schüler und die damit verbundenen Bestimmungen zur Datenerhebung und -speicherung bestätigt
  • Verweigerung von Corona-Tests und Verletzung der Maskenpflicht berechtigt private Ersatzschule nicht zum Ausschluss vom Unterricht
  • Gerichtszuständigkeit für Verfahren wegen angeblich kindeswohlgefährdender Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen soll vom Bundesverwaltungsgericht geklärt werden
  • Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen Corona-Impfungen an Schulen ab

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RKI-Protokoll vom 29.12.2021

Obwohl es keine Studien gibt, die belegen, dass FFP2-Masken einen Fremdschutz bieten, wurde dies offiziell als Begründung kommuniziert.

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Ab 10.01.2022

Regelmäßige Testpflicht an Bayerns Schulen auch für geimpfte und genesene Schüler. Bislang waren doppelt geimpfte Schüler von der regelmäßigen Testpflicht befreit.

Masken bieten keinen Schutz. Die Impfung scheinbar auch nicht…

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Bayerns Ministerpräsident Markus Söder im Sommerinterview 2024 (ab Minute 16:42 Uhr).

Die „Corona-Pandemie“ hatte psychische und wirtschaftliche Folgen. Grundrechte wurden außer Kraft gesetzt, Menschen isoliert und voneinander getrennt, das Kollektiv über das Individuum gestellt. Im Sommerinterview erklärt der bayerische Ministerpräsident Markus Söder, warum er gegen eine Aufarbeitung ist und warum die bayerische Staatsregierung keinen Anlass sieht, die Corona-Protokolle freizugeben:

„Wir haben in einer der schwersten und schlimmsten Schicksalsfragen seit dem zweiten Weltkrieg, wie ich finde, gut beschützt. Da mag nicht alles perfekt gewesen sein. Fehler oder Übergriffe wurden von den Gerichten korrigiert. () Insgesamt sind 98 Prozent der Gerichtsverfahren in Bayern positiv ausgegangen. Dort, wo’s anders war, haben wir’s geändert.“

Markus Söder, Bayerischer Ministerpräsident

Bild: ZDF

„Ich glaube, dass die ganz große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger mit den Maßnahmen zufrieden war. Die Einzigen, die ganz großes Interesse haben, wird die AfD sein. Wenn man denen einen Gefallen tun will, dann muss man das in extenso machen. Wir haben nichts zu verbergen.“

Markus Söder

„Ich hab` überhaupt nichts gegen eine Aufarbeitung. Ich hab` was dagegen, dass man versucht, im Nachhinein eine insgesamt große Leistung der Politik kaputtzureden – aus kleinteiligen Motiven.“

Markus Söder