“Wir wollen kein Södom und Gomorrha!”
Stürzen 1 Million Bayern die Landesregierung?
Ein historisches Ereignis im Freistaat: 1 Million Bayern sollen mit ihrer Unterschrift ein Zeichen setzen – für Demokratie und Grundrechte. Das Bündnis “Landtag abberufen” ruft zum Volksbegehren auf. Dieses Recht räumt die Bayerische Verfassung seinen Bürgerinnen und Bürgern mit dem Artikel 18, Abs. 3 ein. Die Einschreibefrist läuft vom 14. bis 27. Oktober 2021. Eintragen können sich alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in den Rathäusern ihrer Heimatgemeinden.
Das aus Mitgliedern der WirPartei entstandene Bündnis hatte 29.000 Stimmen (mind. 25.000 waren nötig) gesammelt und diese beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 24. Juni 2021 eingereicht. Die Maßnahmen und politischen Entscheidungen rund um Corona sind der Grund für den Aufruf zum Volksbegehren. Darunter fallen
- die im Jahr 2020 verhängten, verfassungswidrigen Ausgangssperren
- die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken, die nachweislich gesundheitsschädlich sind
- die Instrumentalisierung der Kinder und der Wegfall von Distanzunterricht für Testverweigerer
Man wolle kein “Södom und Gomorrha”, tönt es aus dem Lautprecher eines Protest-Autokorsos in München. Man wolle Abgeordnete, die das Grundgesetz und das Volk schützen und nicht vernichten. Ziel ist es, den Landtag durch erzwungene Neuwahlen “mit anderen, besseren und bürgerorientierten Abgeordneten zu besetzen”.
Sollte die Hürde von einer Million Unterschriften erreicht werden, kann dem Volksbegehren durch Mehrheitsbeschluss im Landtag zugestimmt werden. Damit würde sich der Landtag selbst auflösen. Lehnt der Landtag den Gesetzentwurf des Volksbegehrens ab, ist der Gesetzentwurf dem Volk zur Entscheidung vorzulegen. Zusätzlich hat der Landtag in diesem Fall die Möglichkeit, einen Alternativ-Gesetzentwurf einzubringen. Bestreitet der Landtag die Rechtsgültigkeit des Gesetzentwurfs, so entscheidet der Verfassungsgerichtshof.